gebaeudeenergiegesetz4_0
Am 1. November 2020 ist das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Mit dem neuen Gesetz werden die bisherigen drei energiesparrechtlichen Regelwerke für Gebäude zusammengeführt. So sollen die energetischen Anforderungen vereinheitlicht sowie die Umsetzung erleichtert werden. Doch was steckt genau hinter der Neuregelung und was erwartet Bauherren, Immobilienbesitzer und Vermieter? 

Seit dem 1. November 2020 heißt es Bye Bye Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Alle bisherigen Regelungen werden vom neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst. Mit dem Gesetz wird nicht nur das Energiesparrecht für Gebäude vereinheitlicht, sondern auch die für das Klimaschutzprogramm 2030 beschlossenen Maßnahmen umgesetzt. Wie auch das bisherige Recht enthält auch das neue GEG detaillierte Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung von Energieausweisen sowie den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien.

Neuerungen im GEG

Die europäischen Vorgaben zur Gesamteffizienz von Gebäuden sind unter anderem Teil des neue GEG. Weiterhin sollen Regelungen zum Thema Niedrigenergiehäuser dazu beitragen, den Energiebedarf von Bestands- und Neubauten zu reduzieren. Für Neubauten gilt künftig ein einheitliches Anforderungssystem, in dem nicht nur die Energieeffizienz, sondern vermehrt auch der Einsatz erneuerbarer Energien integriert ist. Bei der Erfüllung energetischer Neubaustandards soll es ab jetzt mehr Flexibilität im Hinblick auf die Nutzung erneuerbarer Energien geben. Um die Anforderungen des GEGs zu erfüllen, kann die Energiebilanz beispielsweise durch eine Photovoltaikanlage verbessert werden. Im Bestandsbau dürfen ab 2026 Öl- und Kohlekessel nur noch dann neu installiert werden, wenn das Haus über keinen Gas- oder Fernwärmeanschluss verfügt, sich auf Neubaustandard befindet oder erneuerbare Energien zum Einsatz kommen. Zukünftig werden ebenso der Energieausweis und die Energie-Fachberatung für Eigentümer und Vermieter verpflichtend. Bei Vermietung oder Verkauf einer Immobilie muss der Energieausweis künftig unaufgefordert vorgelegt werden, bei umfangreichen Umbaumaßnahmen an Ein- oder Zweifamilienhäusern ist eine Energieberatung verpflichtend.

Sie möchten den Energiestandard Ihrer Immobilie nachhaltig verbessern und so Ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaziele leisten? Gerne entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein individuell auf Ihre Immobilie abgestimmtes Energieversorgungskonzept. Sprechen Sie uns an unter: 02131 – 5 310 137 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@germancontract.com. Gerne vereinbaren wir einen persönlichen Beratungstermin.