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Bereits im März 2018 sollte das sogenannte Gebäudeenergiegesetz verabschiedet werden – der Versuch scheiterte. Jetzt liegt ein neuer Gesetzesentwurf vor, der voraussichtlich Mitte dieses Jahres in Kraft treten soll. Ziel des neuen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es, Regeln und Anforderungen an den Energiebedarf von Gebäuden zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Dazu werden Energieeinsparverordnung (EnEV), Energieeinspargesetz sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zu einem Gesetz zusammengeführt.

Mit der Neustrukturierung sollen in Zukunft Energie eingespart sowie die Nutzung erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Im Mittelpunkt stehen dabei die von der EU geforderten Niedrigstenergiestandards für Neubauten. Das Anforderungssystem bezieht sich auf Energieeffizienz, baulichen Wärmeschutz sowie auf die Nutzung erneuerbarer Energien und ist sowohl für Neubauten wie auch für Gebäude in öffentlicher Hand, die grundlegend renoviert werden, gültig. Die neuen Standards zur Niedrigenergie gelten für neue Gebäude bereits ab 2019, für alle anderen dann ab 2021.

Was ist neu?

Neuerungen im Gesetzesentwurf für 2019 werden wohl für manchen erst auf den zweiten Blick sichtbar. So kann die beim Neubau bestehende Pflicht zur Nutzung regenerativer Energien in Zukunft auch durch die Nutzung von eigens erzeugtem Strom erfüllt werden. Ein Beispiel: Ein Gebäude, das mit Hilfe einer Wärmepumpe beheizt wird, die wiederum mit eigens erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien betrieben wird, verfügt über einen niedrigeren Jahresprimärenergiebedarf, als eines, das den dafür benötigten Strom aus einem externen Kraftwerk bezieht. So soll auch die Sektorenkopplung stärker gefördert werden – unterstützt durch Entscheidungen und Investitionen aus der Politik. Hier gilt das Prinzip „Efficiency First“. Das heißt: Bei Entscheidungen und Investitionen, die das Energiesystem betreffen, sollen die Potenziale der Energieeffizienz wegweisend sein – also auch die effiziente Nutzung erneuerbar erzeugten Stroms, die unter anderem durch die effiziente Vernetzung der Bereiche Strom, Wärme und Verkehr erreicht werden kann.

Auch die Qualität der Energieausweise soll mit Hilfe des neuen Gesetzesentwurfs verbessert werden – so gilt für die Aussteller der Ausweise in Zukunft eine strengere Sorgfaltspflicht.

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