Contracting ist auf dem Energie- und Wärmemarkt ein allseits bekannter Begriff. Eines bleibt jedoch in der Öffentlichkeit aufgrund der verwendeten Begriffsvielfalt häufig unklar: Welche Unterschiede bestehen zwischen den verschiedenen Arten des Contracting? Das Spektrum reicht vom Finanzierungs-Contracting, über technisches Anlagenmanagement und Betriebsführungs-Contracting bis hin zu Energiespar- oder Service-Contracting.
Die im Jahr 2003 veröffentlichte DIN 8930, Teil 5 „Contracting“, bringt Klarheit in die Vielzahl unterschiedlicher Begriffe des Contracting-Marktes. In den vom Deutschen Institut für Normung herausgegebenen Richtlinien werden sowohl der Contracting-Begriff im Allgemeinen erläutert sowie zwischen vier verschiedenen Formen des Contracting unterschieden.
Contracting „Classic“
Die am weitesten verbreitete Form des Contracting ist das Energieliefer-Contracting. Der Energiedienstleister, oder Contractor, übernimmt dabei Planung, Finanzierung, Bau, Betrieb und Instandhaltung einer sanierten oder neu installierten Anlage und liefert dem Kunden die dafür benötigte Energie in Form von Wärme, Dampf, Kälte, Strom, Druckluft oder Licht. Für den vertraglich festgelegten Zeitraum des Contracting-Vertrages, meist zwischen 10 und 15 Jahren, muss sich der Kunde um seine Energieversorgung keinerlei Gedanken machen, denn die volle Verantwortung liegt beim Contractor.
Finanzierungs-Contracting
Neben dem klassischen Energieliefer-Contracting bieten weitere Varianten des beliebten Energieservices Immobilienbesitzern attraktive Möglichkeiten ihre Energieversorgung mit Hilfe eines professionellen Contractors auf den neuesten Stand zu bringen und damit sowohl kosten- und energieeffizient als auch umweltschonend zu heizen. Beim sogenannten Finanzierungs-Contracting, auch Anlagen-Contracting genannt, übernehmen die Energieexperten hier Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb der Anlage. Der Energieeinkauf liegt anschließend jedoch in Kundenhand. Die monatliche Rate richtet sich dementsprechend nach der Dauer der Vertragslaufzeit sowie der Höhe der Investition.
Anlagenbetrieb mit Contracting optimieren
Eine weitere Form des Contractings ist das Betriebsführungs-Contracting oder technisches Anlagenmanagement. Die Leistung der Energieexperten besteht in diesem Fall nicht darin eine neue Anlage zu konzipieren und zu installieren, sondern in der Betriebsoptimierung bestehender energietechnischer Anlagen. Vorteil für den Kunden: Gegen die monatlich zu zahlende Servicepauschale übernimmt der Contractor den Betrieb der Anlage. Bei auftretenden Störungen oder anfallenden Reparaturen kann der Immobilienbesitzer sich so entspannt zurücklehnen und der Contractor kümmert sich direkt um eine Behebung der Störung. Im Gegensatz zum klassischen Contracting betragen die Vertragslaufzeiten hier meist nur ein bis zwei Jahre. Sollten im Laufe der Zeit jedoch umfangreiche Modernisierungen notwendig werden, kann das Betriebsführungs-Contracting schnell und einfach in ein Energieliefer-Contracting-Modell übergehen.
Perfektes Energiesparkonzept
Als letzte Variante definiert die DIN-Norm das Energiespar- oder Performance-Contracting. Das Besondere daran: Verkauft wird hier keine konkret genutzte Energie, sondern ein ganzheitliches Konzept sowie ein verbindliches Versprechen zum Energiesparen. Der Contractor garantiert seinem Kunden so eine definitive Einsparung von 20 bis 25 Prozent für Strom, Gas, Heizöl, Fernwärme, Wasser oder Abwasser. Die Vergütung des Energiedienstleisters erfolgt dann auf Erfolgsbasis. Wird die Einsparquote am Ende des Jahres nicht erreicht, geht das Defizit zu Lasten des Contractors.
Sie wollen mehr über die unterschiedlichen Varianten des Contracting erfahren und wissen, wie die für Ihre Immobilie am besten geeignete Variante ideal umgesetzt werden kann? Sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gerne.